Neue Termine für Medientraining für Ärzte
Jetzt anmelden: Noch zwei Termine im Dezember
Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir kurzfristig unser Medientraining für Ärzte und Führungskräfte im Healthcare-Bereich an. Im Dezember schulen wir am Montag, 14. Dezember 2009, sowie am Dienstag, 15. Dezember 2009, jeweils vier Teilnehmer in Hamburg.
Inhalt des eintägigen Medientrainings: Wir gehen gemeinsam mit Ihnen in ein Studio und trainieren gezielt kommunikative Abläufe vor einer Fernsehkamera. Dabei schulen wir Sie unter anderem in den Bereichen Argumentation, Sprache, Ausdruck und Rhetorik. Da das Fernsehen die Königsdisziplin ist, lassen sich alle Fertigkeiten auf Kontakte mit Print- und Hörfunkmedien übertragen sowie in die Patientenkommunikation einbinden.
Wem die Termine zu kurzfristig sind, der sollte sich bereits den 15. und 26. Januar 2010 vormerken. Dann geben wir erneut zwei Medientrainings in Hamburg.
Für individuelle Schulungstermine und -orte sowie weitere Informationen kommen Sie bitte auf uns zu.
Kontakt: Kuchenbecker Kommunikationen Nicole Kuchenbecker / Christian Husertwww.kuchenbecker-kommunikation.de Telefon 040. 63 31 10 72 E-Mail info@kuchenbecker-kommunikation.de
Flyer Medientraining zum Download
Soeben ist er fertig geworden – unser neuer Flyer zu unserem Medientraining für Ärzte und Führungskräfte aus dem Healthcare-Bereich. Wer einen profunden Einblick in die Medienwelt erhalten möchte und bei Interviews eine gute und vor allen Dingen kompetente Figur machen will, kann seine kommunikativen Fähigkeiten bei einem eintägigen Training schulen lassen.
Neuerdings bieten wir das Medientraining auch mit einem Zusatzmodul an: Wir arbeiten eng mit Fachanwälten für Medizinrecht zusammen, um gezielt die Kommunikation und die rechtlichen Aspekte im Haftungsfall abdecken zu können.
Mehr zum Medientraining gibt es hier: 09-11-09_PDF_Medientraining_Kuchenbecker-Kommunikation
„Oops!?“: Substanzkonsum mit einem Zwinkern
Buchbesprechnung
Was man über Whisky, Pillen, Koks & Co noch wissen sollte, erfahren Leser des Buches „Oops“ von Suchtmediziner Karsten Strauß auf eine humorvolle, verantwortungsvolle Art und Weise.
232 Seiten Informationen über Schad-Stoffe, Begrifflichkeiten samt Definitionen über Basics und „Sucht für Fortgeschrittene“, die Handeln wollen und sollten. Immer mit einem Zwinkern und dennoch ernsthaft, beschreibt der Autor warum es wenig sinnvoll scheint, die Welt vom Alkohol und Zigaretten befreien zu wollen, sondern es wirkungsvoller ist, den Menschen sinnvolle und praktisch verwertbare Informationen an die Hand zu geben.
Was denn das Besondere an diesem Buch sei? Karsten Strauß: „Der Arbeits-Unterttitel war: „sehen – verstehen – handeln“. Das habe ich versucht umzusetzen. Und zwar auch auf den Ebenen, die gerne ausgespart werden: Unternehmen und Politik. Von dort hört man Ratschläge, Anweisungen und Direktiven, was die Anderen alles besser machen können, sollten oder müssen. Nur sich selbst klammert man gerne aus. Dabei geht es mir nicht um übliche therapeutische Ratschläge, sondern um Basics und Zusammenhänge. Dazu gehören beispielsweise die Zusammenhänge mit Kommunikationsstrukturen im und zwischen Menschen, aber auch Begriffe wie Ökonomie und Ambivalenz und – nicht zu vergessen – es geht immer um sehr viel Geld. Im Focus habe ich dabei aber immer den Alltag der Menschen, die Auswirkungen auf Beruf und Familie; anhand konkreter Beispiele, egal ob Regierung, Militär, Mittelständler oder du und ich.“
„Oops!?“ Was man über Whisky, Pillen Koks & Co noch wissen sollte von Karsten Strauß ist 2007 bei Books on Demand erschienen und kann über den Buchhandel für 15,90 Euro bezogen werden. ISBN 9783833491542
Behandlungsfehler korrekt öffentlich kommunizieren
Kuchenbecker Kommunikation bietet neues Zusatzmodul beim Medientraining für Ärzte
Das Debakel um die Honorarreform, öffentliche Aussagen zu Behandlungsfehlern – Mediziner geraten immer stärker ins Visier der Medien. Auch der Ärzte-TÜV und die öffentliche Diskussion um Arztbewertungen tun ihr übriges.
Was darf ein Mediziner preisgeben, ohne die ärztliche Schweigepflicht zu verletzen? Wie verhält sich ein Arzt im Krisenfall professionell gegenüber Meinungsmachern? „Es gilt in einer Ausnahmesituation einen kühlen Kopf zu bewahren“, sagt Nicole Kuchenbecker, Inhaberin der auf Gesundheits- und Medizinthemen spezialisierten Agentur Kuchenbecker Kommunikation. „Wir schulen Mediziner und Führungskräfte für diese Situation klar in ihren Botschaften und im Umgang mit Journalisten. So können mediale Kontoversen abgemildert oder bereits im Vorwege verhindert werden“.
Der rechtliche Aspekt gewinnt in der öffentlichen Diskussion immer mehr an Bedeutung. Aus diesem Grund bietet Kuchenbecker Kommunikation ein Erweiterungsmodul zum Medientraining an: „Rechtliche Kommunikation von Haftungsfällen“. „Schwerpunkte sind hier die ärztliche Schweigepflicht sowie die öffentliche Darstellung eines vermeintlichen Behandlungsfehlers “, sagt die Agenturinhaberin weiter.
In Zusammenarbeit mit Cord Schellenberg von Schellenberg & Kirchberg PR und einem renommierten Hochschul-Professor bietet Kuchenbecker Kommunikation das Medientraining für Ärzte und Führungskräfte im Gesundheitswesen an. Unterstützt wird das Team neuerdings von einem Anwalt für Medizinrecht. Schwerpunkt des Trainings ist die angemessene Kommunikation im Krisenfall. Besondere Lehrinhalte: Die Übersetzung medizinischer Fachtermini in verständliche und damit publikumswirksame Botschaften und die Darstellung des Arztes im Social-Media-Zeitalter.
Individuelle Schulungstermine und -orte sowie weitere Informationen gibt es bei Kuchenbecker Kommunikationen, www.kuchenbecker-kommunikation.de, unter Telefon 040. 63 31 10 72 oder per E-Mail info@kuchenbecker-kommunikation.de
Weihnachtsgrüße aus der Arztpraxis
Was erlaubt und was verboten ist bei der Weihnachtspost
Weihnachtsgrüße aus der Arztpraxis. Nach der Liberalisierung des Werberechts sollte es auch für Ärzte möglich sein, den Patienten ein paar dankende Worte zum Weihnachtsfest zu senden. Vielleicht dazu noch eine Weinflasche als Präsent für langjährige Treue? Oder einen Gutschein mit Rabattermäßigung? Jan Willkomm, Fachanwalt für Medizinrecht erklärt im Gespräch was bei der weihnachtlichen Post aus der Arztpraxis zu beachten ist.
MedPR: Dürfen Ärzte ihren Patienten Weihnachtsgrüße senden?
Jan Willkomm: Ganz allgemein gesprochen, ist die Versendung typischer Weihnachtskarten, in denen man seinen Patienten für ihr Vertrauen dankt und alles Gute für das Neue Jahr wünscht, erlaubt. Natürlich nicht, wenn Patienten ausdrücklich erklärt haben, dass sie keine Post wünschen.

Rechtsanwalt Jan Willkomm.
Jan Willkomm: Weihnachtspost und andere Schreiben an Patienten gelten als ärztliche Werbung. Durch die zunehmende Liberalisierung und durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen kann man heute sagen, dass Ärzten und Zahnärzten Werbung erlaubt ist. Solch eine Werbung ist zulässig, solange sie nicht anpreisend, irreführend oder vergleichend ist.
Wie Sie sehen, gelten relativ strenge Grenzen in der Gestaltung ärztlicher Werbung. Innerhalb dieser Grenzen bleiben aber deutliche Spielräume, die eine Gestaltung von Weihnachtswünschen und anderen Patienteninformationen ermöglichen.
Sachliche Informationen sind demzufolge erlaubt. Um die beschriebenen Grenzen größtmöglich zu nutzen, ohne diese zu überschreiten empfehle ich jedem Heilberufler, die vorherige rechtliche Prüfung durch fachkundige Berater. Und auch die Gestaltung der Weihnachtspost sollte in fachkundige Hände gegeben werden. Ausdrucke des Praxisdruckers spiegeln sicher nicht den Eindruck wieder, den Ärzte und Zahnärzte bei ihren Patienten hinterlassen wollen.
MedPR: Dürfen Ärzte Patienten Weihnachtsgeschenke machen?
Jan Willkomm: Im Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist in § 7 Abs. 1 geregelt, dass die Abgabe, Annahme, Ankündigung oder Gewährung von Zuwendungen und sonstigen Werbegaben unzulässig ist.
Das Gesetz enthält jedoch vereinzelte Ausnahmen. So sind etwa Geschenke mit „geringem Wert“ zulässig. Insgesamt sind die finanziellen Grenzen für Geschenke von Ärzten relativ eng gesteckt. Unter den dargestellten Ausnahmetatbestand werden somit lediglich Kleinigkeiten wie Kugelschreiber, Taschenkalender, Zahnseidesets oder Ähnliches fallen. Wobei gerade ein Taschenkalender gegebenenfalls interessant ist, da Patienten diesen in ihrer Geldbörse das ganze Jahr bei sich tragen und so Ihre Praxis ständig präsent ist.
MedPR: Dürfen Ärzte dann ihre eigenen Leistungen beispielsweise in Form von Gutscheinen verschenken?
Jan Willkomm: Wertgutscheine, die Patienten für Freunde oder Verwandte bei Ärzten und Zahnärzten erwerben, sind im Allgemeinen zulässig, so fern es sich um eigene Selbstzahlerleistungen der Praxis handelt. Denkbar wäre etwa das Angebot von Massagen, Hautanwendungen, zahnärztlichen Prophylaxeleistungen bis hin zu Gutscheinen für Bleaching-Behandlungen.
Anders ist es zu beurteilen, wenn der Gutschein einen Preisnachlass oder eine Gratisleistung enthalten soll. Mit dieser Frage hat sich im Mai 2009 das Landgericht Flensburg beschäftigt. Hierbei wurde eine Kennenlernaktion eines Zahnarztes in Form einer professionellen Zahnreinigung (PZR) 0,99 EUR für unzulässig erklärt. Dies deshalb, weil dieser Betrag deutlich unter den gesetzlichen Gebühren der Gebührenordnung lag. Hierauf ist auch bei der Gestaltung von Bonusheften zu achten. Ebenfalls wäre eine Werbung mit jahreszeitlichen Rabatten nicht zulässig. So hat das Landgericht Frankfurt im Jahre 2004 entschieden, dass „Frühlingsrabatte auf Schönheitsoperationen“ unzulässig sind.
40 Millionen Euro Schaden durch Drogenkonsum für Unternehmen
Institut für Suchtmedizin stellt (fiktives) Rechenexempel auf
„Was kostet den Einzelnen und die Gesellschaft der Konsum psychotroper Substanzen?“ fragt Karsten Strauß, Suchtexperte und Leiter des Instituts für Suchtmedizin Strauß & Partner. Seinen Berechnungen zufolge entsteht für ein mittelständisches Unternehmen ein Schaden von exakt 40 670 838,52 Euro.
„Man kann überlegen, ob man die Rechung ernst nimmt“, sagt der Arzt, „doch sollte man sich die Zahlen und Größenordnungen vielleicht genauer ansehen. Aus der Luft gegriffen sind sie nämlich nicht, sondern berücksichtigen Fakten aus unserer langjährigen Praxis.“
In seiner (fiktiven) Aufstellung bezieht Karsten Strauß Faktoren wie „kleinere Fehler, handwerkliche Ungeschicktheiten“, den Zeitverlust aufgrund von Missverständnissen durch Aufmerksamkeitsstörungen, aber auch die Entscheidungsverzögerung oder die „strategische Fehlentscheidung“ und den Imageverlust mit ein. „Und dies ist nur ein fiktives Rechenexempel“, sagt der Mediziner weiter, „es ist ohne weiteres möglich, dass der aufsummierte Schaden noch deutlich höher liegen kann. Wenn man Glück hat, aber auch wesentlich darunter. Es ist nur die Frage, ob man sich auf sein Glück verlassen will.“
Der volkswirtschaftliche Schaden, der durch den Genuss von Alkohol, Nikotin und anderen Drogen verursacht wird, wird in der sehr Bundesrepublik unterschiedlich gesehen; je nach Art der Berechnung und der berücksichtigten Faktoren. So wird er auf bis zu 300 Milliarden Euro beziffert; allein der Schaden durch Alkoholkonsum wird zwischen 20 Milliarden und 115 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
Weitere Informationen im Internet unter www.suchtmedizin.de/aktuelles.html
Werbung von Ärzten: Potenziale eindeutig im Internet
Es gibt kaum noch rechtliche Beschränkungen für Ärzte, die für ihre Praxis werben wollen. In den vergangenen Jahren seien die meisten Werbeverbote für Mediziner abgeschafft worden, so der Tenor auf dem 10. Deutschen Medizinrechtstag.
Doch was ist sinnvoll? Wie können sich Ärzte richtig in Szene setzen? Hörfunkwerbung? Anzeigen? Mirko Gründer von Medizin-SEO, Hamburg: „Die größten Potenziale liegen im Internet. Aber nicht die Klickzahlen der eigenen Homepage sind wichtig. Die dienen mehr der eigenen Eitelkeit. Ärzte müssen mit den für sie wichtigen Indikationen in Suchmaschinen wie Google oder Bing gefunden werden – denn dort suchen die Menschen heute nach ihnen.“
Ein Stimmungsbild des Deutschen Medizinrechtstags vermittelt auch das Blog der Stiftung Gesundheit.
In eigener Sache: Auch wir, Kuchenbecker Kommunikation, setzen auf das Internet und bieten verstärkt für den Gesundheitsmarkt Social Media Leistungen an.
