Schlagwort-Archiv: Kuchenbecker

Neue Termine für Medientraining für Ärzte

24 Nov

Jetzt anmelden: Noch zwei Termine im Dezember

Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir kurzfristig unser Medientraining für Ärzte und Führungskräfte im Healthcare-Bereich an. Im Dezember schulen wir am Montag, 14. Dezember 2009, sowie am Dienstag, 15. Dezember 2009, jeweils vier Teilnehmer in Hamburg.

Inhalt des eintägigen Medientrainings: Wir gehen gemeinsam mit Ihnen in ein Studio und trainieren gezielt kommunikative Abläufe vor einer Fernsehkamera. Dabei schulen wir Sie unter anderem in den Bereichen Argumentation, Sprache, Ausdruck und Rhetorik. Da das Fernsehen die Königsdisziplin ist, lassen sich alle Fertigkeiten auf Kontakte mit Print- und Hörfunkmedien übertragen sowie in die Patientenkommunikation einbinden.

Wem die Termine zu kurzfristig sind, der sollte sich bereits den 15. und 26. Januar 2010 vormerken. Dann geben wir erneut zwei Medientrainings in Hamburg.

Für individuelle Schulungstermine und -orte sowie weitere Informationen kommen Sie bitte auf uns zu.

Kontakt:
Kuchenbecker Kommunikationen
Nicole Kuchenbecker / Christian Husert
www.kuchenbecker-kommunikation.de
Telefon 040. 63 31 10 72
E-Mail info@kuchenbecker-kommunikation.de

Flyer Medientraining zum Download

9 Nov

Medientraining für Ärzte und Führungskräfte_Kuchenbecker KommunikationSoeben ist er fertig geworden – unser neuer Flyer zu unserem Medientraining für Ärzte und Führungskräfte aus dem Healthcare-Bereich. Wer einen profunden Einblick in die Medienwelt erhalten möchte und bei Interviews eine gute und vor allen Dingen kompetente Figur machen will, kann seine kommunikativen Fähigkeiten bei einem eintägigen Training schulen lassen.

Neuerdings bieten wir das Medientraining auch mit einem Zusatzmodul an: Wir arbeiten eng mit Fachanwälten für Medizinrecht zusammen, um gezielt die Kommunikation und die rechtlichen Aspekte im Haftungsfall abdecken zu können.

Mehr zum Medientraining gibt es hier: 09-11-09_PDF_Medientraining_Kuchenbecker-Kommunikation

Medizin trifft Social Media

20 Okt

Workshop: Wie auch Mediziner vom Web 2.0-Hype profitieren

Social MediaSie haben sich schon immer gefragt, was hinter den Begriffen Web 2.0 und Social Media steckt? Wie Sie Twitter, Xing & Facebook aktiv für die Öffentlichkeitsarbeit Ihrer Praxis nutzen können? Lernen Sie Social Media kennen und nutzen.

New MedMarketing, New DentMarketing bietet in Kooperation mit K-LINE und Kuchenbecker Kommunikation eine Schulung für Ärzte und Zahnärzte zum Thema Social Media an. In einem zweistündigen Workshop probieren Sie aktiv an Computern den Umgang mit den Online-Portalen Twitter und Xing, erfahren von Sinn und Unsinn von PR- und Marketingangeboten für Ihre Öffentlichkeitsarbeit.

Mittwoch, 4. November 2009
17.00 bis 19.00 Uhr Workshop
19.00 bis 20.30 Uhr offenes Get Together mit Imbiss
K-LINE, Maria-Merian-Straße 9, 24145 Kiel

Die Kosten betragen pro Person 59,00 Euro inkl. 19 % Mehrwertsteuer. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt. Verbindliche Anmeldungen bis zum 30. Oktober 2009 telefonisch bei New MedMarketing, New DentMarketing unter 04351. 6 66 64 80, per Fax 04351. 6 66 64 89  per Mail an info@n-dm.de

Informationen und Anmeldung zum Download: Social Media

Weihnachtsgrüße aus der Arztpraxis

10 Okt

Was erlaubt und was verboten ist bei der Weihnachtspost

Weihnachtsgrüße aus der Arztpraxis. Nach der Liberalisierung des Werberechts sollte es auch für Ärzte möglich sein, den Patienten ein paar dankende Worte zum Weihnachtsfest zu senden. Vielleicht dazu noch eine Weinflasche als Präsent für langjährige Treue? Oder einen Gutschein mit Rabattermäßigung? Jan Willkomm, Fachanwalt für Medizinrecht erklärt im Gespräch was bei der weihnachtlichen Post aus der Arztpraxis zu beachten ist.

MedPR: Dürfen Ärzte ihren Patienten Weihnachtsgrüße senden?

Jan Willkomm: Ganz allgemein gesprochen, ist die Versendung typischer Weihnachtskarten, in denen man seinen Patienten für ihr Vertrauen dankt und alles Gute für das Neue Jahr wünscht, erlaubt. Natürlich nicht, wenn Patienten ausdrücklich erklärt haben, dass sie keine Post wünschen.

Jan Willkomm

Rechtsanwalt Jan Willkomm.

Jan Willkomm: Weihnachtspost und andere Schreiben an Patienten gelten als ärztliche Werbung. Durch die zunehmende Liberalisierung und durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen kann man heute sagen, dass Ärzten und Zahnärzten Werbung erlaubt ist. Solch eine Werbung ist zulässig, solange sie nicht anpreisend, irreführend oder vergleichend ist.

Wie Sie sehen, gelten relativ strenge Grenzen in der Gestaltung ärztlicher Werbung. Innerhalb dieser Grenzen bleiben aber deutliche Spielräume, die eine Gestaltung von Weihnachtswünschen und anderen Patienteninformationen ermöglichen.

Sachliche Informationen sind demzufolge erlaubt. Um die beschriebenen Grenzen größtmöglich zu nutzen, ohne diese zu überschreiten empfehle ich jedem Heilberufler, die vorherige rechtliche Prüfung durch fachkundige Berater. Und auch die Gestaltung der Weihnachtspost sollte in fachkundige Hände gegeben werden. Ausdrucke des Praxisdruckers spiegeln sicher nicht den Eindruck wieder, den Ärzte und Zahnärzte bei ihren Patienten hinterlassen wollen.

MedPR: Dürfen Ärzte Patienten Weihnachtsgeschenke machen?

Jan Willkomm: Im Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist in § 7 Abs. 1 geregelt, dass die Abgabe, Annahme, Ankündigung oder Gewährung von Zuwendungen und sonstigen Werbegaben unzulässig ist.

Das Gesetz enthält jedoch vereinzelte Ausnahmen. So sind etwa Geschenke mit „geringem Wert“ zulässig. Insgesamt sind die finanziellen Grenzen für Geschenke von Ärzten relativ eng gesteckt. Unter den dargestellten Ausnahmetatbestand werden somit lediglich Kleinigkeiten wie Kugelschreiber, Taschenkalender, Zahnseidesets oder Ähnliches fallen. Wobei gerade ein Taschenkalender gegebenenfalls interessant ist, da Patienten diesen in ihrer Geldbörse das ganze Jahr bei sich tragen und so Ihre Praxis ständig präsent ist.

MedPR: Dürfen Ärzte dann ihre eigenen Leistungen beispielsweise in Form von Gutscheinen verschenken?

Jan Willkomm: Wertgutscheine, die Patienten für Freunde oder Verwandte bei Ärzten und Zahnärzten erwerben, sind im Allgemeinen zulässig, so fern es sich um eigene Selbstzahlerleistungen der Praxis handelt. Denkbar wäre etwa das Angebot von Massagen, Hautanwendungen, zahnärztlichen Prophylaxeleistungen bis hin zu Gutscheinen für Bleaching-Behandlungen.

Anders ist es zu beurteilen, wenn der Gutschein einen Preisnachlass oder eine Gratisleistung enthalten soll. Mit dieser Frage hat sich im Mai 2009 das Landgericht Flensburg beschäftigt. Hierbei wurde eine Kennenlernaktion eines Zahnarztes in Form einer professionellen Zahnreinigung (PZR) 0,99 EUR für unzulässig erklärt. Dies deshalb, weil dieser Betrag deutlich unter den gesetzlichen Gebühren der Gebührenordnung lag. Hierauf ist auch bei der Gestaltung von Bonusheften zu achten. Ebenfalls wäre eine Werbung mit jahreszeitlichen Rabatten nicht zulässig. So hat das Landgericht Frankfurt im Jahre 2004 entschieden, dass „Frühlingsrabatte auf Schönheitsoperationen“ unzulässig sind.

Kuchenbecker Kommunikation braucht Verstärkung

3 Aug

PR-Praktikant(in) und studentische Mitarbeiter gesucht

Wir sind kreativ und so individuell,  wie der Gesundheitsmarkt es erlaubt. Manchmal auch ein wenig zu innovativ; mit Spaß arbeiten emsig wir daran, auch ungewöhnliche Ideen zu realisieren. Und gerade testen wir unsere Grenzen aus.

Mit Leidenschaft und ausgefallenen Ideen sind wir im Herzen von Hamburg Barmbek als Kommunikationsagentur für Gesundheits- und Medizinthemen tätig – und suchen kreative Köpfe mit helfenden Händen!

Was wir ab sofort gebrauchen können:

einen PR-Praktikanten und eine studentische Aushilfe

Voraussetzung:

Lust auf PR, Web 2.0 und Social Media, erste Erfahrungen in der Online-PR wären super sowie ein Grundstudium im Medien- bzw. Kommunikationsbereich sollte sein, ganz wichtig sind aber Deutschkenntnisse am Telefon und auf dem Papier!

Was Du bekommst:

Tiefe Einblicke in die PR-Konzeption, in die Pressearbeit, Recherche, Themenfindung, Kundenkontakt, Briefings, aktive Umsetzung bei PR-Maßnahmen . . . eine angemessene Vergütung.

Bewerbungen bitte ausschließlich per Email mit den üblichen Unterlagen an info@kuchenbecker-kommunikation.de

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